Christoph Lerg Ihrem Rechtsanwalt für Kirchenrec

17.02.2014
kirchenrecht rechtsanwalt lerg münchen
922
Die Rechtsverhältnisse innerhalb der katholischen Kirche, z.B. auch im Hinblick auf kirchliche Eheannullierungen, werden ausschließlich durch das sog. kanonische Recht geregelt. Dies ist eine von dem staatlichen Recht völlig unterschiedliche Materie mit der Kirche als alleinigem Gesetzgeber.
Link defekt?
AGB-Verstoss