06.12.2013
Reisekosten Reiskostenreform
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2014 treten zahlreiche Neuregelungen im steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft. Das neue Reisekostenrecht bringt Vorteile für Mitarbeiter und Unternehmen – birgt aber auch Tücken. Die Regelungen schnell und rechtssicher umzusetzen liegt im betrieblichen Interesse.
Kernpunkt der Änderungen an den Reisekosten 2014 ist die inhaltliche Neuabgrenzung der “regelmäßigen Arbeitsstätte“, die begrifflich durch die Bezeichnung “erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt wird. In den Reisekosten 2014 ergeben sich darüber hinaus bei den Verpflegungspauschalen höhere Beträge für den Werbungskostenabzug. Zusätzlich neu bei den Reisekosten 2014, ist die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt erhält. Änderungen an den Reisekosten 2014 betrifft schlussendlich jede Person welche eine Dienstreise unternimmt. Abteilungen bzw. weitere Betroffene, welche sich mit den Neuregelungen der Reisekosten 2014, tiefgreifender auseinandersetzen müssen ist das Personalwesen & Entgelt-Abrechner, das Rechnungswesen, Marketing & Vertrieb, die Unternehmensführung, die IT sowie Steuerberater.
Reisekosten 2014 - hier sind alle wichtigen Informationen rund um das Thema zu finden. Haufe informiert über alle Änderungen der Reisekostenreform 2014 und über die Aufgaben, welche auf die einzelnen Abteilungen sowie die Unternehmensführung durch die Reform der Reisekosten zukommen.
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