Bausachverständiger Frankfurt Heidenheim

Hausbau
05.12.2012
bausachverständiger bauabnahme
1132
Für die Übergabe des Baus an den Eigentümer ist die Abnahme eine der nötigen Vorbedingungen. Sie richtet sich gewöhnlich nach dem Vertragsrecht des BGB. Zwei erhebliche Sachverhalte werden dadurch bedingt. Einesteils beginnt die Zeit der Garantie und andererseits bekommt der Unternehmer sein Geld. Die Bauabnahme muss gewissenhaft gedacht werden, weil sie weitreichende Folgen nach sich ziehen kann. An dieser Stelle ist zwingend zu befürworten einen Bausachverständigen hinzu zu ziehen. Auf diese Weise werden sämtliche Beteiligte wie Bauherren, Bauträgern, Eigentümergemeinschaften und Wohnbaugesellschaften begünstigt. Als optimal wird angesehen, wenn ein Bausachverständiger bereits beim Beginn des Projektes hinzu gezogen wird. So können bereits beim Abschluss des Vertrages wesentliche Umständen einbegriffen werden, beziehungsweise ausgebessert werden. Die Bauphase selbst sollte ein Bausachverständiger überprüfen. Das nennt sich ?Baubegleitende Qualitätsüberwachung?. Diese beschleunigt außerdem die störungsfreie Abnahmekontrolle am Schluss.
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