21.10.2012
grünenthal contergan thalidomid wirtz
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Verein zur Durchsetzung von Ansprüchen contergangeschädigter Menschen. Wir haben vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt für eine gerechte Entschädigung, nachdem der Deutsche Staat uns alle Rechtsansprüche gegen die Herstellerfirma Grünenthal genommen hat und selbst seiner Verantwortung nicht gerecht wird.
Die Marktrücknahme des Medikaments jährte sich 2011 zum 50. Mal. Tausende Tote sind zu beklagen und wir blicken auf 50 Jahre Leid von schwerstgeschädigten Menschen zurück - meist ohne Arme und/oder ohne Beine, manche ohne jegliche Gliedmaßen. Aufgrund der Behinderungen konnten viele der Überlebenden keiner Arbeit nachgehen und verständlich auch, dass sich im zunehmenden Alter durch jahrelange Fehlbelastungen schwere Folgeschäden einstellen! Noch immer kämpfen die ca. 2.800 überlebenden Opfer um angemessene Entschädigung, Anerkennung und Leistungen. Sie fordern ein selbstbestimmtes Leben und die dazu nötige Hilfe.
Die Klageschrift des Contergannetzwerk Deutschland ist seit August 2010 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Die deutschen staatlichen Instanzen und die Politik haben durchweg versagt: verspätete Rücknahme von Contergan vom Markt / Entscheidung über den Ausschluss der Ansprüche der Opfer gegenüber der Herstellerfirma Grünenthal nach Zahlung einer einmaligen Summe / das Bundesversorg?ungs?gesetz greift nicht für Contergangeschädigte. Erst der Fernsehfilm ?Eine einzige Tablette? löste im Juli 2008 soviel Empörung und damit Druck auf die Politik aus, dass diese eilig die Renten von monatlich 545 Euro verdoppelte. Die Pflegekosten für eine Person ohne Gliedmaßen betragen aber rund 12.000 Euro im Monat.
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