eu führerschein

Verkehrsrecht
03.04.2013
eu fahrerlaubnis eu fuehrerschein
2039
Wenn man einen britischen Führerschein hat, ist der auch in der Bundesrepublick gültig. Es ist kompliziert und teuer, wenn man in der Bundesrepublick einen Fahrausweis wiederbekommen möchte, der beschlagnahmt wurde. Einen enormen Anteil daran hat die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, von der man nicht weiß, wie sie ausgeht. Wenn man sich amtlich einen Führerschein wiedererteilen lassen will, so geht das in Großbritannien. Mit einem dort verfügten Führerschein kann man auch in Deutschland am Straßenverkehr mitmachen, und allerdings legitim. Es gibt eine Hindernis, die der erneuten Erteilung eines Führerscheins im Ausland entgegensteht. Das ist die Regelung der 185 Tage. Das bedeutet nichts anderes, als dass man mindestens 185 Tage in dem Land wohnen muss, wo man die Fahrerlaubnis erhalten möchte. Man muss also seinen Wohnsitz für geringstenfalls diese Zeit hierhin verlegen. Da es aber in England kein Meldegesetz gibt und auch keine Verwaltung, wo man sich anmelden kann, kann die 185-Tage Norm dort nicht greifen. War man also mal im Besitz eines Führerscheins, kann man dort immer ein Gesuch auf Wiedererstattung stellen. Als Bürger der EU mit einer rechtmäßigen Fahrerlaubnis erhält nach Beachtung etwaiger Fristen der Sperre angenehm eine Wiedererstattung seines Führerscheins. Jetzt stellt sich die Frage, wie kommt man hin und bei welchen Dienststellen muss man welche Dokumente vorlegen? Keine Sorge, man muss nicht nach England kommen. Das wird alles geregelt. Welche Urkunden bei welchen Verwaltungen beizeiten angeboten werden müssen, regulieren die Anwaltsbüros vor Ort. Da sitzen Menschen die auf dieses Thema spezialisiert sind. Möglicherweise haben noch mehrere Zweifel ob das alles legitim ist oder sich eventuell in einer gesetzlichen Grauzone abspielt. Das ist nicht der Fall. Der britische Fahrausweis, ebenfalls Europäischen Union-Führerschein aus Großbritannien genannt, wird restlos vom EU-Recht abgedeckt. Das besagt die dritte Führerscheinrichtlinie, europaweit rechtmäßig ab dem 19.1.2013. Es werden lediglich noch einheitliche Führerscheine ausgestellt mit einer Gültigkeit von 10 bis 15 Jahren, je nach Mitgliedstaat. Das gilt nicht für die alten Führerscheine. Die laufen erst am 19.1.2033 ab.
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