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Als erfahrener Fachanwalt für Erbrecht mit über 25 Jahren Berufserfahrung stehe ich Ihnen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Ich berate und vertrete Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte sowie Testamentsvollstrecker in der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungen. Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der Abwicklung von Erbschaften, in Erbscheinverfahren, beim Umgang mit Erbengemeinschaften, sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und der Testamentsvollstreckung.
Im Bereich der Anwaltshaftung setze ich mich für Mandanten ein, die Schadensersatzansprüche gegen ihre ehemaligen Anwälte geltend machen möchten.
Für eine unverbindliche Beratung stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
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