22.02.2010
Rechtsanwalt Familienrecht Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Hakes - Fachanwalt Familienrecht & Fachanwalt Arbeitsrecht sowie Mediator + anerkannter Streitschlichter
Bereiche: Familienrecht1 und Arbeitsrecht2
1 beinhaltet insbes. Trennung, Scheidung (Ehescheidung), Zugewinn, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und das Recht der Lebenspartnerschaften
2 beinhaltet insbes. Vertragsgestaltung, Abmahnung, Kündigung, Abfindung, Zeugnis
Stichwort Familienrecht: Es muss nicht immer alles im Rosenkrieg enden. Zur Not kenne ich aber auch ein paar ?fiese? Tricks.
Stichwort Arbeitsrecht: Spätestens wenn eine Kündigung ausgesprochen worden ist, ist der sofortige Gang zum Anwalt zwingend notwendig. Wenn dieser nicht gegangen wird haben schon häufiger die Arbeitsämter die Zahlungen von ALG I verweigert mit der (fadenscheinigen) Begründung, dass der Arbeitnehmer ja gegen die Kündigung hätte erfolgreich vorgehen können. Da er dies nicht getan hat, hat er an der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mitgewirkt und bekommt daher eine Sperrzeit.
Nähere Informationen finden Sie auch auf meiner Homepage.
Dort sind auch die Daten gem. ? 5 TMG + DInfoV hinerlegt.
Fragen Sie nach den günstigen Konditionen für ein erstes Beratungsgespräch. Im Familienrecht & Arbeitsrecht kostet es z.B. häufig nur 100,-Euro. Dies sind zum ersten Gespräch in bar mitzubringen oder die schriftliche Deckungsschutzzusage der Rechtsschutzversicherung oder einen Beratungshilfeschein nebst dem Eigenanteil von 10,-€.
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