23.11.2011
Fünftelregelung Abfindung Steuer
2314
Im Jahr 2005 sind die letzten Steuerfreibeträge auf Abfindungen ersatzlos gestrichen worden. seit dem ist eine Abfindung voll zu versteuern.
Nur die Fünftelregelung ist noch geblieben, um wenigstens die Besteuerung der Abfindung etwas abzumildern.
Wenn die Fünftelregelung mit Bedacht eingesetzt wird, können durchaus noch entsprechende Geldbeträge bei der Steuer auf die Abfindung eingespart werden.
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