04.04.2012
Lohnabrechnung Lohnprogramm Personal
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Der Unternehmer rechnet via Internet selbst ab. Die Abrechnung kann von jeder Bürokraft (neben ihrer sonstigen Tätigkeit) ausgeführt werden, ein(e) ausgebildete(r) LohnverrechnerIn muss nicht eingestellt werden. Der Unternehmer mietet diese Software je nach Anzahl seiner Abrechnungen. Einige hundert Seiten Fachhilfe, Berechnungsbeispiele sowie eine Serviceline (keine Mehrwertnummer) unterstützen den Lohnverrechner.
Der Internet-Lohn ist für alle Branchen geeignet (außer Bau- und Baunebengewerbe, öffentlich rechtliche Beschäftigungsverhältnisse) und enthält rd. 70 gängige Lohnarten sowie alle notwendigen Auswertungen (Lohnkonto, Lohn-/Gehaltsabrechnung, etc.) und amtlichen Formulare (Beitragsabrechnung, Lohnsteueranmeldung, Meldebescheinigungen, etc.). Alle amtlichen Formulare können elektronisch an die Krankenkasse übertragen werden. Für diese Übertragung muss ein Fremdprogramm erworben werden, das einmalig pro Erwerb € 30,00 kostet.
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