02.02.2013
Nebenkostenabrechnung Nebenkosten
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Das Erstellen einer Nebenkostenabrechnung bereitet vielen Eigentümern Kopfzerbrechen.
Welche Voraussetzung muss eine Nebenkostenabrechnung erfüllen?
Was darf man alles auf den Mieter umlegen?
Wie lautet der richtige Umlageschlüssel?
Wann ist die Nebenkostenabrechnung anfechtbar?
Wann muss die Nebenkostenabrechnung zugestellt sein?
Worauf muss bei der Umlage an Hausmeisterkosten, etc. beachtet werden?
N.R.- Nebenkostenabrechnungsservice Inhaber Nicole Rothweiler hat sich auf das Erstellen von Nebenkostenabrechnungen spezialisiert und ist seit Jahren deutschlandweit für Eigentümer, Baugenossenschaften, Bauträger, Rechtsanwälte und Steuerberater tätig.
Es wird genaustes darauf geachtet, dass alle umlagefähigen Nebenkosten korrekt auf die Mieter umgelegt werden. Das spart ihnen als Eigentümer Zeit, Geld und unnötige Diskussionen mit den Mietern.
Der persönliche Service wird bei Frau Rothweiler GROSS geschrieben und legt viel Wert darauf, dass keine Fragen für sie als Eigentümer offen bleiben.
Dieser Service wird auf Wunsch auch den Mietern angeboten, welche nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung alle Fragen über die N.R.- Nebenkostenabrechnungsservice klären können.
Weitere Informationen erfahren sie unter www.nr-nebenkostenabrechnungsservice.de oder Telefonisch unter 07121 / 89 06 58
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