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17.10.2011
Reiseversicherung Reiseversicherungen
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Ein Großteil der Abnehmer ziehen den Abschluss einer Reiseversicherung immer dann in Erwägung, wenn der Urlaub geplant wird. Allerdings gibt es durchaus auch Menschen, die in regelmäßigen Abständen auf einer Geschäftsreise sind, und somit auch zu diesem Anlass eine Reiseversicherung zur angemessenen Absicherung einsetzen können. Wenn vom Thema Reiseversicherungen geredet wird, dann sind damit verschiedenartige Versicherungen gemeint, die in diese Kategorie fallen. Die vermutlich elementarste Reiseversicherung ist momentan die Auslandskrankenversicherung, denn eine ärztliche Behandlung im Urlaub kann unter Umständen für den Urlauber überaus kostenintensiv werden, wenn eine solche Auslandskrankenversicherung fehlt. Zwar ist jeder deutsche Staatsbürger entweder privat oder gesetzlich mit in der Theorie globalem Schutz krankenversichert, doch in der Realität sieht dies häufig komplett anders aus. Denn bei den gesetzlich Versicherten verhält es sich so, dass immer einzig die Kosten bei Auslandsbehandlungen ersetzt werden, die auch daheim erstattet worden wären. Ist die Behandlung allerdings fernab der Heimat teurer als in der BRD, ist das im Prinzip Pech für den Versicherten und er müsste als Folge ohne eine Auslandskrankenversicherung einen Teil der Kosten für die Behandlung selber übernehmen. Obendrein findet man oft am Urlaubsort gar keinen Doktor mit Kassenzulassung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern einen Privatarzt. Auch in diesem Fall bietet nur die Auslandskrankenversicherung Schutz davor, dass der gesetzlich Krankenversicherte nicht eigenhändig auf den für die Behandlungskosten aufkommen muss. Abgesehen von der Auslandskrankenversicherung wird auch eine andere Versicherungspolice aus dem Sektor der Reiseversicherungen sehr häufig genutzt: die Reiserücktrittsversicherung. Auch eine solche Reiseversicherung kommt für beinahe jeden Touristen in Frage. Denn kann man den schon gebuchten Urlaub auf Grund verschiedener eventueller Gründe doch nicht antreten, werden nahezu ausnahmslos Stornierungskosten verlangt, welche teilweise sogar bis zu 100 % des Buchungspreises ausmachen können. Wenn man aber eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, so deckt diese Police die fällig werdenden Gebühren für die Stornierung. Essenziell ist es in puncto Reiserücktrittsversicherung zu wissen, dass ebendiese ausschließlich unter definiten Umständen eintritt, denn es wird lange nicht jeder Status als legitimer Grund akzeptiert, der einen Nicht-Antritt der Urlaubsreise rechtfertigen würde. Zu diesen anerkannten Umständen für den Nicht-Antritt der Urlaubsreise zählt zuallererst eine ärztlich bescheinigte Erkrankung, die einen Antritt des Urlaubs verbietet. Weitere im Regelfall problemlos anerkannte Anlässe sind ein plötzlicher Trauerfall in der Familie (naher Familienangehöriger) und weiterhin falls der Versicherte unvorhersehbar beschäftigungslos wird, werden potenzielle Gebühren für die Stornierung von der Versicherung übernommen. Sowohl die Auslandskrankenversicherung als auch die Reiserücktrittsversicherung sind als ziemlich preiswert zu bezeichnen, falls man Schadenspotenzial und Versicherungsbeitrag ins Verhältnis setzt. Für eine 14-tägige Urlaubsreise muss man für jede Person gewöhnlich nicht mehr als circa 30 Euro für beide Policen einkalkulieren.
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