15.08.2011
Baurecht Bau Bauvertrag VOB
1846
Das private Baurecht gehört zu den Rechtsgebieten, auf dem überdurchschnittlich viel vor Gericht gestritten wird. Dabei werden viele Prozesse rund um die Abnahme, die Vergütung oder die Gewährleistung faktisch gar nicht von Richtern entschieden. Gerichte müssen vielmehr in sehr vielen Verfahren Sachverständige hinzuziehen, um erst einmal den Sachverhalt abzuklären. Das Votum dieser Sachverständigen entscheidet dann allzu oft den Ausgang des Verfahrens. Dieser Effekt macht das Baurecht auch für den Juristen eher schwierig.
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