05.07.2010
Versicherung Finanzen Riester Rente
1353
Der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge als Ergänzung zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 2002 im Bereich der privaten und betrieblichen Altersversorgung staatlich gefördert, weil feststeht, dass nur mit der Ergänzung durch betriebliche und private Altersvorsorge der Lebensstandard im Alter gesichert werden kann.
Deshalb ist es das Ziel der Bundesregierung, mit langfristig geltenden guten Rahmenbedingungen, eine möglichst hohe Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erzielen.
Um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu steigern, ist in das Betriebsrentengesetz ein individueller Anspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung aufgenommen worden. Mit der Entgeltumwandlung kann jeder Arbeitnehmer bis zu 4 % seines Arbeitsentgeltes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.500 € im Monat), dem zufolge 220 € in eine private Rentenversicherung investieren unter Befreiung dieses Teils von Steuern und Sozialabgaben.
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