22.02.2010
krankenversicherung pkv versicherung
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Bei den Krankenversicherungen unterscheidet man zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Eine private Krankenversicherung steht im Endeffekt so gut wie Jedem zur Verfügung - Selbstständigen und Freiberufler aber auch Arbeitnehmern.
Arbeitnehmer müssen lediglich einen monatlichen Verdienst bekommen, der eine bestimmte Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
Die PKV ,wie man die private Krankenversicherung kurz nennt, übernimmt mehr Leistungen als sie dem Erkrankten oder der Erkrankten im Leistungsfall
vielleicht zusteht.
Der Leistungskatalog einer privaten Krankenversicherung entspricht nicht dem einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Viel mehr ist die Leistung der privaten im Vergleich zu der gesetzlichen ungleich höher. Denn typische Leistungen einer
privaten Krankenversicherung, die nur von ihr übernommen werden, sind unter Anderem volle Kostenübernahme von Sehhilfen oder
Zahnersatzansprüchen. Ebenso können Versicherte einen Heilpraktiker konsultieren, ohne dafür für die Kosten auf kommen zu müssen.
Ein wichtiger Vorteil ist aber dennoch die Auswahl der Unterbrinung, sollte man einmal stationär behandelt werden. So kann sich
der Versicherte aussuchen, ob er in einem Einzel - oder Zweibett - Zimmmer untergebracht werden möchte.
Bei gesetzlichen Krankenversicherungen kann der Versicherte nicht wählen - bei der privaten jedoch kann dieser seinen Leistungssatz
frei wählen, indem der Versicherte selbst bestimmt, wie hoch sein monatlicher Leistungsbeitrag sein soll.
Ein weiterer wichtiger Vorteil der privaten Krankenversicherung ist es, dass sie ihre Beiträge nicht
einkommens- , sondern risikoabhängig erheben. Hierbei wird der Versicherte in eine Risikoklasse eingestuft, die von dem
jeweiligen Alter des Versichterten abhängen, sowie der aktuelle Gesundheitszustand und der bisherige Krankheitsverlauf des
Versichterten.
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