GrundstücksversicherungWenn Sie Besitzer eines unbebauten Grundstücks sind, sollten Sie unbedingt eine Grunstücksversicherung Ihr eigen nennen. Ihnen obliegt nämlich die Verkehrssicherungspflicht über das Grundstück.
Eintrag vom: 17.03.2011 - Besucher Detailseite: 2084