05.01.2016
Widerruf, Lebensversicherungen, Widerrufsjoker
1451
Nutzen Sie das BGH-Urteil und widerrufen Sie Ihre alte Lebensversicherung.
Mit dem Widerrufsjoker, den der Bundesgerichtshof geschaffen hat, können sich Verbraucher von unrentablen Lebensversicherungen auch nach Jahren noch durch eine Rückabwicklung trennen.
Die Folge ist die Rückzahlung der eingezahlten Prämien zuzüglich angemessener Verzinsung, so dass Sie meist wesentlich besser fahren, als mit einer Kündigung des Vertrags.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Widerruf und begleiten Sie bei der Rückabwicklung.
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